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Psychotherapie

Eine Psychotherapie ist generell dann sinnvoll, wenn persönliche, familiäre oder berufliche Probleme das soziale Leben, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Person stark einschränken und ihre Gesundheit erheblich beeinträchtigen.

Was ist eine Psychotherapie eigentlich?

Die Bezeichnung Psychotherapie setzt sich aus den altgriechischen Begriffen Psycho (Seele) und Therapía (Heilen) zusammen. Psychotherapie ist also, so zu sagen das Heilen der Seele. Als anerkanntes wissenschaftlich fundiertes Verfahren bildet Psychotherapie den Überbegriff für verschiedene Formen der angewandten Psychologie. Dies sind zum Beispiel Kognitive Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Systemische Therapie, Gestalttherapie und verschiedene weitere Formen. Das Ziel von Psychotherapie ist es, psychische oder somatoforme (psychosomatische) Erkrankungen zu bearbeiten und zu bewältigen.

Psychotherapie in Deutschland – Grundlagen

Wird Psychotherapie von einem psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland angeboten, bedeutet das, dass sie aufgrund wissenschaftlicher und qualitativer Maßstäbe durchgeführt wird. Der Titel Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut darf nur nach dem Erwerb des Fachkundenachweises und der Approbation geführt werden. Psychotherapeuten unterliegen – wie auch Ärzte – nach der Berufsordnung der Schweigepflicht.

Verhaltenstherapie

In der Verhaltenstherapie werden als Ursache für die aktuelle Symptomatik die lerngeschichtlichen Hintergründe, z.B. erlernte dysfunktionale Denkmuster, angenommen. Andere therapeutische Ansätze sehen im Gegensatz hierzu Kindheitserlebnisse der betroffenen Person als Ursache an, so z.B. die Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Verfahren.

In der Verhaltenstherapie wird angestrebt, ein problematisches Verhalten, z.B. Angst, systematisch und methodengeleitet anhand von psychologischem Grundlagenwissen zu verändern. Hierzu findet zunächst eine genaue Analyse des Verhaltens und der Situation, in der es auftritt, statt. Daraufhin werden unterschiedliche Methoden eingesetzt, dieses Verhalten, oder die externen Situationen bzw. Bedingungen nachhaltig zu verändern.

Methoden der Verhaltenstherapie sind unter anderem:

Behandlungsablauf

Kontaktaufnahme

Per Kontaktformular hier auf der Website oder per Telefon zu den Sprechstunden können Sie mit uns in Verbindung treten. Selbstverständlich gehen wir mit Ihrer Kontaktaufnahme vertraulich um. Wir werden dann umgehend einen Termin für ein persönliches Erst-Gespräch mit Ihnen vereinbaren.

Probatorik

Das Ziel des Erstgespräches, sowie der 5 weiteren Vorgespräche ist die Erhebung der Anamnese (systematische Befragung), die diagnostische Einschätzung und die Antragsvorbereitung. Diese so genannte Probatorik ist für Sie unverbindlich, d.h. Sie können nach diesen 6 Terminen den Kontakt ohne Probleme wieder beenden. Im letzten dieser Gespräche werden wir gemeinsam Ihren Therapieplan, bzw. den Ihres Kindes, entwickeln. Die individuelle Ausgestaltung der Vorgehensweise (Ziele, Häufigkeit der Stunden usw.) werden wir gemeinsam abstimmen und so einen „Fahrplan“ entwickeln, der individuell Ihren Bedürfnissen, bzw. denen Ihres Kindes, entspricht.

Antrag

Wenn wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie entschieden haben, werde ich mit Ihnen den Antrag bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Behandlung in unserer Praxis derzeit nur von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe ohne weiteren Aufwand übernommen wird (siehe Kosten für gesetzlich Versicherte).

Therapie

Die Dauer Ihrer persönlichen Therapie bestimmen wir gemeinsam. Nach der Bewilligung durch Ihre Krankenversicherung wird eine Kurzzeittherapie etwa sechs Monate, eine Langzeittherapie mindestens ein Jahr dauern und kann ggf. verlängert werden.

Ihre Therapiestunden werden in der Regel einmal pro Woche an einem festen Termin stattfinden. Bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen ist im Schnitt etwa jede 5. Therapiestunde ein Elterngespräch. Eine Therapiestunde dauert, ebenso wie alle anderen angebotenen Leistungen, insgesamt 50 Minuten.

Kosten für eine Therapie

Privatkassen und Beihilfe

Üblicherweise werden die Kosten für Psychotherapien von Privatkassen und der Beihilfe übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, klären Sie bitte vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung oder Beihilfe. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen Sie sich auch die Unterlagen zur Beantragung einer Therapie zuschicken. Unser Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte werden in unserer Praxis leider nicht behandelt. Bitte wenden Sie sich zur Therapeutensuche an die Serviceterminstelle der gesetzlichen Krankenkassen unter der Tel +49 (0)6131 · 88 54 455.

Selbstzahler

Als Selbstzahler tragen Sie die Therapiekosten selbst. Das Honorar ergibt sich hier aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten (GOP).

Kosten für Beratung, Coaching und Supervision

Da die Krankenkassen diese Leistungen nicht übernehmen, erfolgt die Rechnungsstellung direkt an Sie. Das Honorar beläuft sich dabei auf 80 Euro für eine Sitzung von 50 Minuten.

Kosten für Diagnostik

Ist die Diagnostik in eine Psychotherapie eingebettet, erfolgt die Kostenübernahme wie unter dem vorangehenden Punkt „Kosten für eine Psychotherapie“.

Handelt es sich dagegen um eine Einzelleistung, müssen die Kosten durch Sie erbracht werden. Hier berechnen wir 80 Euro für 50 Minuten entsprechend einer Kurzzeitberatung. Die benötigte Stundenzahl (1 Stunde = 50 Minuten) richtet sich nach Art der Fragestellung und wird im Erstgespräch geklärt. In der Regel werden mit Erstgespräch und Ergebnisgespräch 6 Stunden benötigt.

Hinzu kommt die Abfassung eines schriftlichen Befundes, der je nach Zeitaufwand mit jeweils 16 Euro für 10 Minuten berechnet wird. Der Zeitaufwand richtet sich dabei nach Art und Anzahl der für die Fragestellung notwendigen Testverfahren und wird im ersten Gespräch genau besprochen.